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P&R Container – Totalverlust kann wohl verhindert werden

20. April 2018 | P&R Container
Eigentumsverhältnisse an P&R Containern kaum zu klären – Keine Nachschusspflicht, aber auch keine Aussonderungsrechte.
Franz Braun
Franz Braun

Rechtsanwalt Franz Braun ist Gründungspartner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Braun ist ein Spezialist...

München, 20.04.2018 - Nachdem die Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH im März dieses Jahres Insolvenz angemeldet hatte, war es lange Zeit ruhig rund um das Thema P&R. "Zu ruhig" ist Meinung der rund 50.000 Anleger, die um rund 3,5 Milliarden Euro Anlegergelder bangen und auf hilfreiche Informationen warten.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter sind jetzt mit verhältnismäßig guten Nachrichten an die Öffentlichkeit getreten. Offensichtlich sind die Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé in der Lage, das Containergeschäft am Laufen zu erhalten und den drohenden Totalverlust zu verhindern. Eine weitere Nachricht betrifft im Raum stehende Nachschusspflichten der Anleger. Hier scheint es kaum möglich, die konkreten Eigentumsverhältnisse zu klären, gleichsam schwierig wird es daher auch sein, entstehende Forderungen z.B. für Standgebühren in Häfen, auf den Eigentümer umzulegen.

Rechtsanwalt Braun, Partner der Kanzlei CLLB aus München: "Das zeigt aber auch deutlich, wie kompliziert es werden wird, etwaige Aussonderungssrechte durchzusetzen."

Insolvenzverwalter Michael Jaffé hatte dem Handelsblatt in einem Interview Rede und Antwort gestanden und war dabei auch auf die noch nicht insolvente P&R Transport-Container GmbH eingegangen. Derzeit ist völlig unklar, ob die Gesellschaft gerettet werden kann oder ob sie in der Lage sein wird, die im Mai anstehenden Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen. Ein "kleiner Fisch" ist das auch nicht: Immerhin verwaltet die Gesellschaft, die hohe Forderungen an die insolventen Schwestern stellt, Anlegergelder in einer Gesamtsumme von knapp 400 Millionen Euro.

Rechtsanwalt Braun: "Wir können aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren kaum aktiv werden, daher sollten Anleger, die berechtigte Schadensersatzansprüche haben, diese zeitnah angehen. Die Münchner Anlegerkanzlei CLLB steht dazu zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zur Verfügung. Braun: "Viele Anleger wurden über das Totalverlustrisiko und darüber, dass die Erträge unter Umständen aus der Einwerbung neuer Anlegergelder und nicht aus der Drittvermietung kommen, nicht aufgeklärt. Vermittler haben noch im März 2018 ihre Kunden in absoluter Sorglosigkeit gehalten, um weitere Verträge verkaufen zu können. Spätestens seit Herbst 2017 muss jedem Insider bewusst gewesen sein, dass hier 'faule Eier' angeboten wurden." Schlimmer noch: P&R musste das Produkt vom Markt nehmen, um die Vermittler von weiteren Verkäufen abzuhalten.

Heißt: Wer die Möglichkeit hat, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sollte mit Maßnahmen zur Schadensminimierung nicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten.

Rechtsanwalt Braun betreut die Interessengemeinschaft www.container-investment.de juristisch und lädt alle interessierten P&R-Opfer zur kostenlosen und unverbindlichen Teilnahme auf.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/insolvenz-der-p-und-r-container-verwaltungsgesellschaften/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de

 

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